Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für die Anfrage. Vorweg möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass dieses Forum dafür gedacht ist, einen ersten Eindruck zu der Rechtslage zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen von wesentlichen Teilen des Sachverhalts kann es durchaus zu einer anderen rechtlichen Beurteilung kommen.
Es ist leider in der Tat so, dass Wohngeld objektbezogen gezahlt wird. Dies bedeutet, dass bei einem Unzug dies der Wohngeldstelle angezeit und das Wohngeld für die neue Wohnung erneut beantragt werden muss, denn die Wohngeldstelle muss die Möglichkeit haben, die Angemessenheit der neuen Wohnung zu prüfen.
Nun ist das Problem bei Ihnen, dass Sie zwar einen neuen Antrag ausgefüllt haben, dieser aber wohl bei der Wohngeldstelle nicht eingegangen ist. Fraglich wäre, ob Sie irgendwie beweisen können, dass Sie die Unterlagen verschickt oder abgegeben haben. Rein rechtlich, wird es schwierig für die Argumentation, wenn Sie keinerlei Nachweise ür den Versand der Unterlagen haben.
Dennoch könnte man versuchen, Widerspruch einzulegen mit der Begründung, dass man einen neuen Antrag gestellt hat. Für die genaue Beurteilung wären jedoch weitere Informationen durch Sie erforderlich.
Gerne bin ich bereit, Sie weiter zu vertreten. Kontaktieren Sie mich bei Bedarf am besten über meine Email.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben. Sollte Ihnen noch etwas unklar sein, dürfen Sie gerne die Nachfragemöglichkeit nutzen. Wenn Sie zufrieden sind, würde ich mich über eine positive Bewertung freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Yvonne Bellmann
Rechtsanwältin