Rückwirkender Wechsel in die Familienversicherung der GKV
| 16. Dezember 2018 02:01
| Preis:
***,00 € |
Sehr geehrte/r Ratgeber(in),
es geht um die KV und PV meiner Schwiegertochter. Sie studiert seit 2011 und ist bzw. war bei der GKV Barmer als Studentin versichert.
Am 01.05.2015 hat sie geheiratet und wäre ab diesem Zeitpunkt berechtigt gewesen, sich über meinen Sohn familienversichern zu lassen. Da sie aber zu diesem Zeitpunkt durch freiberufliche Tätigkeiten zu viel verdient hat, konnte sie das nicht in Anspruch nehmen.
Ende des Jahres 2016 hat sie die freiberufliche Tätigkeit stark eingeschränkt, so dass sie im Jahr 2017 unter die erlaubte Verdienstgrenze fiel. Ein Antrag auf Familienversicherung im Mai 2017 wurde mit der Begründung abgelehnt, dass der Nachweis über den Zuverdienst ausschließlich mit dem letzten gültigen Einkommensteuerbescheid zu erbringen sei. Das war da der von 2016, wo sie ja noch zu viel verdient hat. Also blieb sie weiter bei der Barmer als Studentin versichert und zahlte weiterhin jeden Monat ihren Beitrag.
Der Einkommensteuerbescheid 2017 ist im September 2018 zugegangen und meine Schwiegertochter hat damit einen Antrag auf Familienversicherung bei der Knappschaft rückwirkend zum 01.01.2017 gestellt. Diesem Antrag wurde entsprochen. Sie erhielt auch ein Schreiben von der Barmer, in dem bestätigt wird, dass Ihre Mitgliedschaft rückwirkend zum 01.01.2017 beendet wurde.
Was ist mit den Beiträgen von 23 Monaten? Hat sie Anspruch auf Rückerstattung? Falls Die Barmer sich weigert, welchen Erfolg hätte eine Klage?
Einsatz editiert am 16.12.2018 10:30:50
Einsatz editiert am 16.12.2018 14:20:41
Bewertung des Fragestellers
16. Dezember 2018 | 21:40
Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?
Wie verständlich war der Anwalt?
Wie ausführlich war die Arbeit?
Wie freundlich war der Anwalt?
Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
"
Alles bestens. Vielen Dank!
"