Rücktritt vom Ver-/Kauf
21.05.2006 01:11
| Preis:
***,00 € |
Folgende Situation:
Ich als privater Verkäufer habe einen Artikel (High-End-Computersystem, Wert ca 3.000 Euro) über ebay verkauft, der Käufer hat auch gleich bezahlt.
Der Artikel wurde wie angegeben per DHL Express versendet (Anhand des Einlieferungsbeleges auch nachweisbar). Das Paket kam wegen eines angebenlichen Adressierungsfehlers nicht beim Käufer an, wurde dann - wie bei Express-Sendungen üblich - mehrere Tage gelagert und kam dann wieder zurück.
Ich habe dann mit dem Käufer telefonisch Kontakt gesucht und diesen auch darüber informiert. Dieser wollte (telefonisch) vom Kauf zurücktreten, womit ich einverstanden war, die Rückzahlung des Betrages visierte ich für eine Woche später an, ich war noch im Ausland. Ich sendete Ihm ebenfalls die Tracking-Nr. zum nachverfolgen der Paketaufgabe.
Einige Tage später erhielt ich eine Mail, dass Strafanzeige gestellt wurde und der Käufer wegen Lieferverzuges vom Kauf zurück tritt mit der Aufforderung, den Betrag innerhalb einer Woche zurückzuzahlen. Als Grund wurde angegeben, dass das Tracking nicht belege, dass das Paket an den Käufer geschickt wurde, mir somit Betrugsabsicht unterstellt wurde. Das online-Tracking zeigt auch lediglich den für den Wohnort zuständigen Stützpunkt (einige Kilometer entfernt). Dies ist nun mal bei DHL-Express so.
Aufgrund des Käuferverhaltens habe ich Ihm schriftlich mitgeteilt, dass ich den Rücktritt wegen Verzuges NICHT akzeptiere. Eine Akzeptanz des Rücktritts aus den vom Käufer geschilderten Gründen wäre aus meiner Sicht ein Schuldanerkenntnis gewesen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der bereits gestellten Strafanzeige.
Außerdem habe ich zur Abholung des Artikels innerhalb einer gesetzten Frist (2 Wochen) aufgefordert mit der Ankündigung, nach Ablauf der Frist von meiner Seite her vom Verkauf zurück zu treten und den Kaufbetrag -evtl. um meine Unkosten gekürzt- zurück zu überweisen. Diese von mir gesetzte Frist läuft morgen ab.
Nun habe ich heute ein Schreiben eines Rechtsanwaltes (mit Kostennote) erhalten, der die Interessen des Käufers vertritt und eigentlich nur nochmals das gleiche in Schriftform an mich gesendet hat, was mir der Käufer bereits mitteilte (Betrugsabsicht, irgendwas nicht korrekt versendet, Aufforderung zur Rückzahlung,..).
Ich möchte nun wissen,
1. auf welcher gesetzlichen Basis ich vom Verkauf zurücktreten kann, da der Käufer seinen Artikel ja nicht abholt/ abholen lässt?
2. ob ich - aufgrund des Wertverlustes, der Artikel ist nun 2 Monate älter und wird bei einem andersweitigen Verkauf einen geringeren Preis erzielen - den zurückzuzahlenden Kaufpreis um 3 % / Monat reduzieren kann.
3. ich die Kostennote des Anwaltes (ca 200 Euro) begleichen muss?
4. die Strafanzeige von Käuferseite zurück gezogen werden kann.
Wichtig ist mir vor allem die ausführliche Beantwortung der ersten Frage. Vielen Dank.