Sehr geehrte Fragestellerin,
1.
Grundsätzlich haben Sie bei Verträgen kein generelles Rücktrittsrecht.
Sie haben mit dem Verkäufer einen Vertrag abgschlossen, wenn sich beide Parteien über den Vertraginhalt, idR mindestens Kaufgegenstand und Preis, geeinigt haben. Mit der Einigung sind beide Seiten an den Vertrag gebunden. Kaufverträge über Tiere sind auch nicht formbedürfig, d.h. sie können auch mündlich oder per e-Mail abgeschlossen werden.
2.
Unter bestimmten Umständen kann jedoch ein Widerrufs- und Rückgaberecht bestehen. In Ihrem Falle kommt ein solches Recht auf Grund § 312b BGB
, in Betracht. Dabei muss ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln wie Telefon, Internet E-Mail usw. abgeschlossen worden sein. Die Widerrufsfrist beträgt 2 Wochen.
3.
Steht Ihnen ein solches Widerrufs- und Rückgaberecht zu, müssen Sie darüber belehrt worden sein. Die Belehrung erfolgt durch Überlassung der Belehrung in Textform.
Die 2-wöchige Widerrufsfrist beginnt gem. § 312d Absatz 2 BGB
erst mit de Belehrung. D.h. wurden Sie nicht oder nicht richtig belehrt, können Sie den Vertrag auch nach Ablauf der 2 Wochen seit dem Vertragsschluss widerrufen.
4.
Sie sollten als erstes Überprüfen inwieweit Ihnen ein Widerrufs- und Rückgaberecht zusteht. Also ob Sie den Vertrag als Verbraucher und der Verkäufer den Vertrag als Unternehmer abgeschlossen haben.
Dann müssen Sie überprüfen, ob der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen ist und ob Sie ordnungsgemäß belehrt worden sind.
5.
Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, sollten sie zusätzlich prüfen lassen ob deutsches oder schweizerisches Recht zur Anwendung kommt. Dies ist bei einer Erstberatung und im Rahmen dieser Onlineplattform nicht möglich.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
frag-einen-anwalt@RA-Bordasch.de
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Diese Antwort ist vom 25.10.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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25.10.2007
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12:05
Antwort
vonRechtsanwalt Ingo Bordasch
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