Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn das Autohaus die Rückabwicklung akzeptiert hat, also sprich beide sich einvernehmlich vom Vertrag gelöst haben, sind beide Parteien von der Leistung befreit, d.h. es muss weder eine Übergabe erfolgen noch eine Zahlung. Lassen Sie sich das schriftlich geben, denn in manchen Fällen ist bei einem Rücktritt auch ein Schadensersatzanspruch verbunden - davon ist aber nach Ihrer Sachlage nicht auszugehen - gehen Sie aber auf Nummer sicher!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
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Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht