Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Der Prüfbericht der Dekra ist Bestandteil des Kaufes im Sinne der §§ 433 ff. BGB
geworden, weshalb dessen Fehlen einen Sachmangel darstellt. Die durch die Überprüfung des Auspuffs entstehenden Mehrkosten im Zusammenhang mit der TÜV-Abnahme, welche ansonsten durch den Dekra-Prüfbericht erspart worden wären, sind als Schadenersatz nach §§ 437 Nr. 3
, 280 BGB
zu ersetzen. Inwieweit der geforderte Betrag von € 150,00 sich auf diese Mehrkosten bezieht, kann an dieser Stelle nicht abschließend beurteilt werden, doch sollten Sie den Käufer ggf. zur Aufschlüsselung der Kosten auffordern.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 18.02.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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