Sehr geehrter Fragesteller,
lassen Sie mich Ihnen zunächst mein Beileid ausdrücken.
Die Rücknahme der Klage erledigt den Rechtsstreit in der Hauptsache, dass heißt, sie bewirkt einen Zustand, als wäre die Klage nicht geführt worden (Kosten ausgenommen).
Viele Klagen vor den verschiedensten Gerichten werden nach Tod des Klägers durch die Rechtsnachfolger (Erben) weitergeführt. Da zu müssen diese ein Rechtsschutzbedürfnis haben. An Ihnen ist es zu prüfen, ob die Steuerbescheide, die für Ihren Bruder ergangen sind nunmehr bestandskräftig sind , oder ob sie der Korrektur der Finanzbehörden zugänglich sind, denn davon hängt, Ihren Darstellungen zufolge, das Rechtsschutzbedürfnis ab.
Ich hoffe, dass meine Auskünfte Ihnen ein erste Orientierung in der Sache ermöglichen. Bitte berücksichtigen Sie, dass dies auf der Grundlage der von Ihnen gegeben Informationen beruht. Abweichungen, die Ihnen geringfügig erscheinen mögen, können schon zu erheblich unterschiedlichen Bewertungen in der Angelegenheit führen
Gerne können Sie mich in dieser Angelegenheit auch beauftragen. Dank Email, Fax und Telefon stellt auch die Vertretung über die Entfernung kein Problem dar.
Abschließend darf ich Sie auf die Möglichkeit der Nachfrage verweisen.
Diese Antwort ist vom 07.03.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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