Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Da Sie von einem Arrangement sprechen, gehe ich davon aus, dass Reiserecht anwendbar ist.
Das Gesetz sieht kein Rücktrittsrecht des Veranstalters vor.
Auch unter allgemeinen Gesichtspunkten dürfte hier kein hinreichender Grund bestehen, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 23.06.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Stefan Steininger
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