Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
1.) Wenn es kein andere (nachweisliche) Vereinbarung zwischen Ihnen gab, so kann der andere Kreditnehmer nach § 426 Abs. 2 BGB
im Innenverhältnis Ausgleich bis zur Hälfte des zurückgezahlten Betrages fordern.
2.) Auch als Hartz IV Empfänger sind Sie verpflichtet die Forderung auszugleichen. Eine Pfändung wird allerdings auf Grund des geringen Einkommens nicht erfolgreich sein, es sei den Sie haben Ersparnisse o.ä. und kann erst bei Vorliegen eines Titels (z.B. gerichtliches Urteil, Vollstreckungsbescheid o.ä.) erfolgen.
3.) Auf Grund des Sachverhaltes gehe ich davon aus, dass Sie in einem gerichtlichen Verfahren unterliegen würden und somit müssten Sie in diesem Fall die Anwaltskosten der Gegenseite tragen und je länger sich das Verfahren hinzieht desto mehr Zinsbelastung fällt an. Sie könnten für Ihre eigenen Anwaltskosten und für die Gerichtskosten Prozesskostenhilfe beantragen, ob Sie Ihnen auf Grund des Sachverhaltes gewährt werden würde, ist jedoch fraglich.
4.) Ich empfehle Ihnen sich mit dem Anwalt in Verbindung zusetzen und Ihre finanzielle Situation darzulegen und die Ihnen mögliche Ratenzahlung anzubieten. Durch ein Gerichtsverfahren entstehen weitere nicht unerhebliche Kosten und die Zwangsvollstreckung aus einem gerichtlichen Titel kann 30 Jahre erfolgen.
Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich gern für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
Rechtsanwältin
Enderstr. 59
01277 Dresden
Tel.: 0351/2 69 93 94
Fax: 0351/2 69 93 95
e-mail: sperling@anwaltskanzlei-sperling.de
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 11.04.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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