Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie hatten zwar abgesagt wegen 2G, aber durften ja weitermachen. Wenn Ihnen nunmehr der Lehrer den Kurs abgesagt hat, ist fraglich, ob Sie ihm noch eine Chance geben müssen - stützt man dies auf die Rechtsprechung zu den Fitnessstudios, so musste Sie die wieder und wieder neuen Termine nicht mitmachen. Mithin müssten Sie das Geld zurückbekommen. Gesicherte Rechtsprechung gibt es aber nicht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
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Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht
Hallo und vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe in einem Urteil über einem ähnlichen Fall mit einer Weiterbildung gelesen ,in dem eine Frau recht bekommen hat ,da es sich um eine beruflich bezogene Weiterbildung handelt bei der ein bestimmter Termin ausschlaggebend ist. Ich bin mir unsicher ob es sich lohnt vor Gericht zu ziehen. Wie schätzen Sie die Aussicht auf Erfolg ein? Mit was für Kosten wären zu rechnen für eine Hilfe durch einen Anwalt? Soll ich erst mal eine Schriftliche Forderung mit Termin zur Rückzahlung stellen? Ein Telefonat hat nichts gebracht und auf eine schlechte Google Bewertung hin ,um andere zu warnen, droht er jetzt sogar mit einem Anwalt... es ist die dritte Bewertung dieser Art mit Gezahlten Kursen oder tauchequipment ohne Gegenleistung, das auch vor Corona schon...das scheint mir alles sehr link.. auf sehr viele Nachrichten würde auch nicht reagiert..
Grundsätzlich müssen Sie eine Frist schriftlich setzen. Die negative Bewertung bringt nichts und könnte gerätselt, wenn es sich hier um die Auslegung einer Rechtsfrage handelt. Die Anwaltkosten richten sich nach Streitwert., also wieviel Sie wiederhaben wollen. Ich würde das hier nicht mit der Weiterbildung sondern eher mit den Konzerten und Veranstaltungen vergleichen. Wie gesagt die Erfolgsaussichten kann man bei Corona-Fällen schwer voraus sagen, da die Zeit, alsdass es Urteile gibt, zu kurz ist.