Rückbauverfügung - Einverständniserklärung richtig formulieren
11.08.2008 11:17
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Beantwortet von
09:25
Guten Tag,
meine Fragen beziehen sich auf folgenden Sachverhalt:
Vor einigen Jahren (2005) haben wir ein Grundstück in einem Naherholungsgebiet in Thüringen gekauft. Das Haus auf dem Grundstück war in einem sehr maroden Zustand und wir haben es wieder in Stand gesetzt. Die Grundfläche des Hauses wurde in keiner Weise verändert. Die baulichen Veränderungen sind folgende:
- die früheren Holzwände sind massive Steinwände geworden
- der Neigungswinkel des Daches wurde ebenfalls verändert, da das ursprüngliche Flachdach überhaupt nicht in der Lage war, die anfallenden Schnee- und Wassermengen abzuführen
nun das ABER:
das Grundstück samt Haus befindet sich in einem Naherholungsgebiet ohne B-Plan. In diesem Gebiet gibt es zahlreiche "Schwarzbauten" aus DDR Zeiten die bis Dato vom zuständigen Bauamt geduldet wurden. Unser Haus besaß ein Baugenehmigung in DDR-Zeiten, allerdings für eine wesentlich kleinere Wohnfläche und wurde noch zu DDR Zeiten ohne Genehmigung erweitert. Dies erfuhren wir allerdings erst bei späterer Akteneinsicht und waren bis dahin im guten Glauben, dass das Haus in der derzeitigen Größe eine Baugenehmigung besaß. Allerdings ist mir bewusst, dass wohl allein durch die Veränderung des Dachwinkels das Haus zu einem Schwarzbau geworden ist, somit ist ein evtl. Bestandsschutz ebenfalls hinfällig. Kurz gesagt, unser Haus ist ein Schwarzbau.
Das Bauamt hat sich mittlerweile entschlossen, Ordnung in die "Siedlung" zu bringen und gleich mit unserem Haus angefangen. Eine Ortsbegehung hat statt gefunden, die Leute vom Bauamt wissen also, was alles verändert wurde. Nun soll ein Rückbauverfahren eingeleitet werden und wir wurden aufgefordert eine Einverständniserklärung zum Rückbau zu schreiben.
Deshalb habe ich folgende Fragen, wobei mir allerdings die Beantwortung der dritten Frage am wichtigsten ist und ich diese gern am detailliertesten beantwortet haben möchte (die anderen Fragen dienen z.T. dazu, auf die letzte Frage hinzuarbeiten):
1. Im Internet bin ich darauf gestoßen, dass eine Rückbauverfügung regelmäßig nur dann zulässig ist, wenn feststeht, dass das Gebäude oder die bauliche Anlage nicht genehmigt ist (formell illegal ist) und materiell auch nicht genehmigt werden kann, weil sie baurechtlichen Vorschriften nicht entspricht. Das unsere Schwarzbau formell illegal ist, sehe ich ein. Allerdings bin ich mir bei der materiellen Illegalität überhaupt nicht schlüssig. Wir haben das Gespräch mit dem Bauamt und somit nach Lösungsmöglichkeiten gesucht, die beiden Seiten den wenigsten Ärger bringen. Da es zur Zeit keinen B-Plan gibt, fehlt der nötige Rahmen und unser Haus kann keine Baugenehmigung erhalten. Allerdings hat sich die verantwortliche Gemeinde schon einen Kostenvoranschlag für die Überplanung des Naherholungsgebietes mit einem B-Plan eingeholt und es liegt jetzt an der Gemeine, ob sie den B-Plan mit in den Haushalt nimmt, es ist also alles mal wieder eine Frage des Geldes. Nun bin ich der Meinung, da es die Möglichkeit einer nachträglichen Überplanung mit einem B-Plan gibt, steht die materiellen Illegalität nicht endgültig fest und das Bauamt dürfte keine Rückbauverfügung aussprechen oder denke ich da falsch?
2.Um eine B-Plan zu bekommen, müssten möglichst viele der Schwarzbauer in der Siedlung sich zusammenschließen und Geld sammeln und der Gemeinde eine Kostenbeteiligung anbieten. Allerdings sind wir bis jetzt die Einzigen die Post vom Bauamt bekommen haben und die meisten anderen Schwarzbauer haben die Einstellung. Erst einmal ruhig verhalten, vielleicht kommen wir so davon. Unsere Nachfrage beim Bauamt hat ergeben, dass die anderen Schwarzbauten bekannt sind und sich um diese ebenfalls bald gekümmert wird: "man wird gegen alle vorgehen, man wolle sich schließlich keine Klage wegen Willkür einhandeln". Im Internet bin ich aber auf folgende widersprüchliche Aussage gestoßen: "Gegen das Herauspicken als solches kann man leider nichts unternehmen, da es allein auf die Frage der baurechtlichen Genehmigung ankommt. Der von Ihnen ins Auge gefasste Gleichheitsgrundsatz findet im deutschen Baurecht leider so keine Anwendung, wenn es um die Verletzung von Bauvorschriften geht."
Was soll bzw. kann ich nun glauben, wird die im Grundgesetzt festgelegte Gleichbehandlung im Baurecht also nicht angewandt? Soll ich mich darauf verlassen, dass die anderen Schwarzbauer noch Post bekommen und ich somit Gleichgesinnte bekomme, dann können wir gemeinsam Geld für einen B-Plan sammeln. Oder kann es wirklich passieren, dass mein Haus herausgepickt wird und die anderen Schwarzbauer noch jahrelang vielleicht sogar für immer in Ruhe gelassen werden? Ich denke nur mit einer großen Anzahl von Betroffen bestände die Chance einen B-Plan zu bekommen. Stehe ich vorläufig als einziger Betroffener mit einer Rückbauverfügung da, so könnte das Bauamt argumentieren, dass es keinen B-Plan geben wird und unser Bau wäre somit nicht genehmigungsfähig, also materiell Illegal. Gibt es vielleicht doch eine Möglichkeit, dass ich es schaffe, dass das Bauamt sich gleich um alle Schwarzbauten kümmert und ich somit viele Gleichgesinnte habe?
3. Nun zur Einverständniserklärung. Ich bin gewillt die Einverständniserklärung abzugeben, da ich mit dem Sachbearbeiter immer recht gütlich ausgekommen bin. Durch einen Widerspruch würde ich mir laut seiner Aussage ein Strafverfahren wegen dem Schwarzbau mit deftigen Bußgeldern einhandeln und das freundliche Miteinander ist vorbei. Durch die oben erläuterten Sachverhalt, würde ich die Einverständniserklärung in folgender Weise formulieren:
"Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, die Rückbauverfügung des Bauamtes bis zum 31.12.2010 zu akzeptieren. Sollte sich innerhalb dieses Zeitraumes die Rechtslage (z.B. Überplanung des Naherholungsgebietes mit einem B-Plan) zu meinen Gunsten ändern, ist die oben genannte Einverständniserklärung nichtig."
Wäre dies so in Ordnung, oder gibt es noch Etwas, dass ich unbedingt beachten bzw. einbringen sollte? Insbesondere interessiert mich, wie ich mir trotz der Einverständniserklärung den Rechtsweg offen halten kann, nur bis auf eine gewisse Grundfläche rückbauen zu müssen. Der Sachbearbeiter im Bauamt spricht immer von einem kompletten Rückbau, was meiner Meinung allerdings einer Beseitigungsverordnung entspräche. Durch geschickte Formulierung meiner Einverständnis zum Rückbau möchte ich mir die "Türen offen" halten nur auf ein bestimmtes Maß zurückbauen zu müssen, da ich mich ja nur mit dem Rückbau einverstanden erkläre und nirgendwo etwas von einer Beseitigung steht. Weiterhin möchte ich wissen, ob und wie lange ich solch eine Einverständniserklärung widerrufen kann. Zurzeit ist übrigens noch kein offizielles Rückbauverfahren eingeleitet, es gab nur viele Gespräche mit dem Sachbearbeiter im Bauamt.
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen und hoffe vor allem, dass Sie mir bei der Einverständniserklärung weiterhelfen können.