Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Die weiteren Kosten wie Ab-/Anmeldung und Sommerreifen müssen Ihnen nur erstattet werden, soweit der Verkäufer dadurch einen Vorteil erhielt. Wenn z.B. die Sommerreifen an den Verkäufer übergeben werden, muß er Ihnen den Zeitwert ersetzen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
4. Juli 2022
|
18:42
Antwort
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