Rückabwicklung, Rücktritt von Dienstleistungsvertrag
| 27.07.2018 17:43
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwältin Brigitte Draudt
Hallo,
ich habe gestern (26.07.2018) im Namen meines Arbeitgebers einen Vertrag mit einem Hotel geschlossen und ein Kontingent von 100 Zimmern für eine Veranstaltung gebucht, die Ende September stattfinden soll. Im Vertag gibt es keine Stornierungsbedingungen und keine Rücktrittsklauseln. Weiterhin sagt der Vertrag aus, dass meine Firma 90% der Zimmer zahlen muss, auch wenn sie nicht in Anspruch genommen werden.
Vielleicht relevant, vermutlich aber nicht: Ich habe den Vertrag unterschrieben und per Email verschickt. Ein persönliches Treffen hat nicht stattgefunden.
Heute wurde die Veranstaltung abgesagt.
Nun frage ich mich, ob und wie ich von diesem Vertrag zurücktreten kann.
Das einfachste ist sicherlich auf Kulanz zu hoffen. Habe ich auch eine rechtliche Möglichkeit, falls sich das Hotel nicht kulant zeigen sollte?
Danke für eine Antwort
Bewertung des Fragestellers
30.07.2018 | 19:56
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