Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nach Ihrer Schilderung und der vorherrschenden Beweislage, rate ich Ihnen den Tatvorwurf vollumfänglich einzuräumen. Dies wirkt sich bereits strafmildernd aus.
Dazu sollten Sie ein entsprechendes Schreiben an die Staatsanwaltschaft verfassen. Soweit Sie diesem Schreiben ein Entschuldigungsschreiben beilegen, welches die Staatsanwaltschaft ja ebenfalls zur Kenntnis nehmen wird, kann dies an der Strafbarkeit an sich zwar nichts ändern, das Strafmaß, also die Anzahl der Tagessätze, kann sich so erheblich vermindern.
Darüberhinaus sollten Sie schildern, warum Sie so reagiert haben (Anfahrt zu einer nervlich bealastenden Krebsuntersuchung), denn auch dies kann sich strafmildernd auswirken.
Strafmildernd wirkt sich auch das leere Punktekonto aus.
Hinzu tritt, dass Sie durch ein derartiges Vorgehen einem Führerscheinentzug evt. entgehen können. Bei Nötigung im Straßenverkehr wird nämlich nicht generell die Fahrerlaubnis entzogen. Dies erfolgt nur, soweit sich aus der Tat ergibt, dass Sie zum Führen von Fahrzeugen ungeeignet sind.
In Ihrem Fall wäre mit einer Verurteilung zu ca. 20-30 Tagesätzen zu rechnen. Der Tagessatz entspricht einem Tagesnettoverdienst.
Evt. erläßt das zuständige Amtsgericht aufgrund Ihrer Einlassung auch einen sog. Strafbefehl. Dieser erspart die mündliche Verhandlung und damit einen großen Teil Verfahrenskosten.
Sollten Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sein, die Geldstrafe in einer Summe zu zahlen, können Sie nach Erlass des Urteils/Strafbefehls bei der Staatsanwaltschaft, als Strafvollstreckungsbehörde, Ratenzahlung beantragen. Diese wird nach Prüfung der Vermögensverhältnisse dann bewilligt oder abgelehnt.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de