Sehr geehrter Fragesteller,
unter Berücksichtigung der von Ihnen erteilten Informationen und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Eine vereinbarte Gütertrennung hat keinen Einfluß auf den Versorgungsausgleich, so dass dieser im Falle einer Scheidung durchzuführen wäre.
Es besteht aber die Möglichkeit, den Ausschluß des Versorgungsausgleiches auch jetzt noch zu vereinbaren. Allerdings muß diser Ausschluß notariell vereinbart werden. Der Ausschluß ist alledings nach § 1408 Abs. 2 BGB unwirksam, wenn innerhalb eines Jahres nach Abschluß der Vereinbarung der Scheidungsantrag gestellt wird.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben und stehe im Rahmen der Nachfragefunktion gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Trögl
Rechtsanwalt