Renovierungsarbeiten dch. Hausverwaltung nach Wasserschaden
09.05.2008 00:36
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber
Bin Eigentümer eines Appartments.
Im Januar 2008 stellte ich ca. 50 cm unterhalb der Decke neben dem Fenster eine feuchte Stelle an der Wand in meinem Appartement fest.
Ich habe dies mit meinem Schreiben vom 27.01.08 der Hausverwaltung mitgeteilt und um unverzügliche Abhilfe gebeten. Die feuchte Stelle hatte den Durchmesser eines Esstellers und der Innenputz hatte Blasen gebildet und bröckelte zum Teil ab.
Am 04.02.08 sah sich der Hausverwalter die Schadenstelle an. Er teilte mit, dass er umgehend die Ursache beseitige und mich auf dem laufenden halten werde.
Ende Februar 08 habe ich, da ich nichts mehr hörte, bei der Hausverwaltung angerufen und um einen Sachstandsbericht gebeten.
Er teilte mir mit, dass die Ursache ein kleines Loch auf dem Balkon meines Nachbarn über meinem Balkon war und dass von diesem Loch das Wasser von Außen jahrelang langsam zu mir in die Wand sickerte. Dieser Schaden wurde zwischenzeitlich behoben.
Des weiteren teilte er mit, dass die feuchte Stelle an meiner Wand nun austrocknen müsse.
Mit meinem Schreiben vom 05.04.08 habe ich den Hausverwalter aufgefordert, mir einen Termin zur Feuchtigkeitsmessung und anschließender Sanierung von einer Malerfirma zu nennen unter Fristsetzung zum 11.04.08.Der Hausverwalter nannte mir daraufhin einen Termin zur Sanierung durch eine Fachfirma, der erst am 09.09.08 (!), 13.30 Uhr, stattfinden sollte.
Mitte April 08 hat sich ein Maler im Auftrag des Hausverwalters telefonisch gemeldet. Von diesem Maler wurde am 23.04.08 die Feuchtigkeit gemessen und anschließend im Beisein des Hausverwalters der Schaden zunächst mit Mörtel saniert . Bei diesem Termin teilte mir der Maler unter 4 Augen mit, dass er die Farbe nicht verändern könne und dass die zu verputzende Wand extrem weiß herausstechen werde. Er teilte mit, er selbst werde mit dem Hausverwalter reden, dass es durch das Streichen mit der Wand nicht sein Bewenden habe. Er müsse den gesamten Wohnraum weißeln, damit kein Kontrast zu sehen ist.
Am 30.04.2008 war der Termin für das Weißeln. Ich habe mich auf die Aussage des Malers berufen und daher vorgeschlagen, den gesamten Wohnraum zu weißeln, damit kein Kontrast zwischen der neuen und der durch das Bewohnen dunkleren Farbe zu sehen ist.
Der Hausverwalter hat dem Maler vorgeschlagen, die Farbe zu verändern, damit die Wand nicht extrem weiß heraussticht gegenüber den anderen Wänden. Der Hausverwalter meinte er könne nicht den gesamten Wohnraum weißeln lassen, da die Wände seit mehreren Jahren nicht mehr gestrichen wurden. Ich habe darauf hingewiesen, dass der Maler die Farbe nicht verändern (dunkler machen) könne und dass deshalb der gesamte Wohnraum geweißelt werden müsse.
Der Hausverwalter und der Maler sind Bekannte, während ich keinen Zeugen hatte. Der Hausverwalter meinte, er werde sich das mal anschauen, wenn die Farbe trocken ist, und dann überlegen, was weiter gemacht wird.
Der Maler hat ca. 30 Minuten geweißelt und dabei lediglich die ursprüngliche Schadenstelle überweißelt. Der nahtlose Übergang ist ungefähr in der Mitte der Wand, allerdings insbesondere oben ist der Unterschied extrem zu sehen.
Der Maler meinte noch, er komme nicht mehr, sein Auftrag sei damit ausgeführt. Von der HV habe ich seitdem nichts mehr gehört.
Fragen:
Welche Rechte habe ich?
1. Habe ich das Recht, dass der gesamte Wohnraum geweißelt wird oder nur die ursprünglich feuchte Wand?
2. Kann ich ein weiteres Sanieren durch die HV ablehnen, da der Maler und die HV sich kennen? (Vertrauensbruch/Hinhalten)
3. Habe ich das Recht auf einen neutralen Gutachter/Maler, den ich selbst beauftragen kann?
4. Bin ich verpflichtet, die HV schriftlich vorher aufzufordern unter Fristsetzung, den Rest der Sanierung vornehmen zu lassen, bevor ich anderweitig einen Maler beauftragen kann? Wie lange sollte in diesem Fall die Frist sein?
Allerdings:
Wie der obige Sachverhalt zeigt, ist eine korrekte Abwicklung und eine schriftliche Korrespondenz ohne Hinhaltetechnik seitens der HV schier unmöglich!!!
5. Wenn ich eine Malerfirma für den gesamten Wohnraum (35 qm) beauftrage, müsste ich eine Wertminderung hinnehmen gegenüber der Hausverwaltung, wenn ja, in welcher Höhe? (Wände wurden seit ca. 3 bis 4 Jahren nicht mehr gestrichen)