Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Als Mieter haben Sie weder das Recht, den Vermieter zur Beauftragung einer Firma gegen Verrechnung mit der Kaution aufzufordern, noch kann der Vermieter darauf bestehen, dass sich das Mietverhältnis um einen Monat verlängert, weil Sie die Wohnung nicht entsprechend übergeben konnten.
Vielmehr müsste geprüft werden, ob Sie überhaupt Renovierungsarbeiten durchführen müssen. Oftmals enthalten nämlich Mietverträge Renovierungsklauseln, die unzulässig sind, was im Einzelfall dazu führt, den kann, dass trotz erheblicher Abnutzungen keine Renovierungen durchgeführt werden müssen.
Selbst wenn Renovierungen durchgeführt werden müssten und der Mietvertrag eine wirksame Klausel diesbezüglich beinhaltet, müsste der Vermieter Sie zunächst auffordern, dieses zu erledigen.
Erst wenn Sie sich weigern, könnte er es Ihnen in Rechnung stellen oder von der Kaution abziehen, wenn er möchte.
Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Montagabend!