Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, diese geht dem Empfänger zu, wenn Sie in dessen Machtbereich gelangt. Dies ist regelmäßig mit Einwurf in den Briefkasten gegeben. Bei persönlicher Übergabe geht Sie direkt zu.
Wenn Sie die Kündigung am 05.07 übergeben haben, ist dieses Datum auch in der Arbeitsbescheinigung anzugeben.
Fraglich ist, ob dies ein Unterschied für Sie macht. Solange Sie die Anwartschaftszeiten wegen ALG1 erfüllt haben, bekommen Sie einen Tag weniger Gehalt und einen Tag früher Arbeitslosengeld.
Ggf. sollten Sie Ihre Lohnabrechnung kontrollieren.
Sollte das Datum für Sie wichtig sein, fordern Sie den Arbeitgeber auf die Bescheinigung zu ändern.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen