Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen und des Einsatzes verbindlich wie folgt beantworten:
Es ist nicht ersichtlich, weshalb die Stornierungsgebühren nicht anfallen sollten. Soweit keine Reisewarnung für das Reisegebiet bei einer Pauschalreise existiert, ist ein Reiserücktritt nach § 651h BGB
wohl nicht möglich.
Weiterhin wäre ein solcher Rücktritt möglich, wenn, so das AG Frankfurt, eine Gefahr für den Reisenden existiert.
Wegen höherer Gewalt könnten Sie auch von der Reise zurücktreten/kündigen bei einer Pauschalreise (Naturkatastrophen, Terroranschläge oder politische Unruhen).
Kostenfrei zurücktreten könnten Sie im Übrigen nur, falls der Veranstalter die Reise nachträglich ganz wesentlich verändert oder die Reise mehr als 5 Prozent teurer werden soll.
Soweit keiner dieser Gründe (wie beschrieben) gegeben ist, sehe ich für Sie keine Möglichkeit.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Wübbe
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