Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte.
Bei der Buchung war mit dem Reiseveranstalter Transport an den angegebenen Tagen auf dem Flugticket vereinbart. Der Veranstalter muss diese Leistung erbringen. Dies hat er nur unzureichend getan, da er auch für die Mängel seiner ausführenden Fluggesellschaften haftet.
Nachdem Ihnen mit der Verspätung des Fluges und den damit verbundenen Zwischenaufenthalten, Umsteigepannen, Wartezeiten und der Übernachtung tatsächlich mehr als ein Urlaubstag komplett verloren ging, ist hier von einer mangelhaften Beförderung auszugehen.
Der Veranstalter muss Ihnen den auf die Verzögerung entfallenden anteiligen Reisepreis ersetzen.
Ein Minderungsanspruch besteht nur, wenn die Grenze des Zumutbaren überschritten ist; jedoch ist eine Flugzeitänderung innerhalb des ersten und letzten Reisetages ohne Verlust der Nachtruhe als Unannehmlichkeit hinzunehmen. - AG Duisburg, Urt. 6.4.2005 - 45 C 367/05
Werden die Hin- und Rückflugzeiten so verlegt, dass Ihnen mehr als zwei Urlaubstage verlorengehen, dann besteht ein Anspruch auf Minderung des Reisepreises. Bei einer Flugverschiebung um weniger als 4 Stunden besteht dagegen ein solcher Anspruch nicht, auch wenn diese Änderung kurzfristig mitgeteilt wird.
Die Minderungsquote setzt sich hier mindestens aus den anteiligen Tagespreisen für die verlorenen Urlaubstage zusammen.
Des weiteren muss der Reiseveranstalter laut Frankfurter Tabelle für Reisepreisminderungen natürlich den Rücktransport vom Hotel zum Flughafen und auch Vouchers für die Verpflegung übernehmen.
Auch für die verloren gegangenen Koffer kann Schadenersatz gefordert werden, wenn das Gepäck während des Transportes beschädigt oder verlorengeht.
Hier ist die Wahl zwischen Schadenersatz in Höhe des entstandenen Schadens oder entsprechender Minderung des Reisepreises.
Des weiteren können Sie dem Reiseveranstalter in Rechnung stellen, was Sie für neues Gepäck investieren mussten.
Die Reisepreisminderung bzgl. des Gepäcks beläuft sich auf 5-30 % des Tagesreisepreises pro Tag ohne Gepäck je nach Verspätung und Umfang der vermisste Gepäckstücke, Ersatz der Kosten für die nötigste Ausstattung.
Insgesamt werden Sie die Minderung wegen des Gepäcks wohl eher im höheren %-Bereich ansetzen müssen, da Ihnen durch die fehlenden Koffer auch die Medikamente fehlten und der Urlaub auf Grund dessen nur noch von minderer Qualität war.
Ihre Forderungen sind zunächst einmal an Ihren Reiseveranstalter, Oase-Reisen, zu richten, da die Fluggesellschaft wiederum Vertragspartner von Oase-Reise ist.
Ich hoffe, Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben.
Für eine weitere Interessenvertretung stehe ich Ihnen unter den oben angegebenen Kontaktdaten gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß,
Rechtsanwältin Wibke Schöpper.
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Diese Antwort ist vom 17.12.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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17.12.2007
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07:51
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
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