Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie haben telefonisch eine Willenserklärung abgegeben - Stornierung - die wirksam ist. Eine Stornierung kann auch nicht zurückgenommen werden - allerdings könnten Sie ggf, Ihre Erklärung anfechten, wenn Ihnen mit 30 Prozent etwas Falsches gesagt wurde und Sie das so akzeptiert hatten, da Sie wohl nicht mit 60 Prozent storniert hätten. Das Problem wäre jedoch die Beweisbarkeit des Telefonats!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen