Sehr geehrter Ratsuchender,
tatsächlich handelt es sich um eine Schenkung. Hierbei fällt grundsätzlich Schenkungssteuer an. Für Sie als Kind gilt hierbei ein genereller Freibetrag in Höhe von 205.000,- Euro gegenüber jedem Elternteil, insgesamt also 410.000,- Euro. Dieser Freibetrag kann grundsätzlich alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden.
Durch die Schenkung reduziert sich im Falle einer späteren Erbschaft selbstverständlich die ggf. anfallende Erbschaftssteuer, da ja des Wert des Erbes entsprechend geringer ist.
Den Notartermin müssen Sie persönlich wahrnehmen. Sind Sie dazu nicht in der Lage, müssen Sie einen Vertreter bestellen, also jemand anderen bevollmächtigen, in Ihrem Namen und mit Wirkung für und gegen Sie die entsprechenden Willenserklärungen abzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 4. Dezember 2004 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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