Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Da Sie Miteigentümer sind, haben Sie durchaus noch Wohnrecht in dem Haus. Solange die Ex aber das ganze Haus nutzt, haben Sie gegen die Ex einen Anspruch auf eine monatliche Nutzungsentschädigung in Höhe einer halben Monatsmiete gemäß örtlichem Mietspiegel.
Änderungen am Haus muß die Ex durchaus mit Ihnen absprechen, eigenmächtig darf sie nichts verändern.
Sie können eine Teilungsversteigerung beantragen. Dadurch wird das Haus wie bei einer Zwangsversteigerung durch ein Gericht versteigert und der Erlös wird zwischen Ihnen und Ihrer Ex aufgeteilt. Die Ex kann diese Teilungsversteigerung nicht verhindern. Allerdings kann es passieren, dass ein geringerer Preis als ein marktüblicher Verkaufspreis erzielt wird.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Rückfrage vom Fragesteller
28.04.2014 | 21:37
Schönen guten Abend
Meine Ex hat jetzt ein Carport hingestellt und den Vorplatz gepflastert.Dies wurde jedoch nach der Schätzung (die wie gesagt meiner Ansicht nach zu niedrig ausgefallen ist)durchgeführt und floß somit auch nicht in diese mit ein und ohne mein Wissen bzw. meinem Einverständnis .Wie kann ich mich dagegen wehren?Das Ziel der beiden ist es für mich lt.Gutachten auszuzahlen heißt speziell Gesamt gutachten geteilt durch 2.Leider greift hier auch meine Rechtsschutzversicherung nicht so das ich mir eigentlich ein Anwalt gar nicht leisten kann.Können sie mir irgendwelche Tips oder Ratschläge geben?
Für eine Antwort wäre ich ihnen sehr dankbar.
Wünsche noch einen schönen Abend .
Mit freundlichen Grüßen
J.A.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
29.04.2014 | 15:13
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie können die Ex auf Rückbau und zukünftige Unterlassung verklagen. Eine Straftat wie Sachbeschädigung ist nicht gegeben, da das Haus keine fremde Sache für die Ex ist.
Außer einer Teilungsversteigerung oder Unterlassungsklagen sowie einer Klage auf Nutzungsentschädigung gibt es leider wenig, was Sie machen können. Wenn Sie sich die Klagen bzw. Gerichtsgebühren nicht leisten können, sollten Sie einen Anspruch auf Prozeßkostenhilfe prüfen. Diese erhalten Sie vom Staat, wenn Sie mittellos sind.
Wenn der Streitwert wie hier hoch genug ist, könnten Sie auch die Einschaltung eines Prozeßfinanziereres überlegen.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt