Sehr geehrte Fragestellerin,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Zunächst einmal sollten Sie im notariellen Vertrag/ Bauträgervertrag nachsehen, ob hier wirklich keine Regelung zu diesen Kosten getroffen worden ist. Möglicherweise fallen diese unter einen nicht sogleich ins Auge fallenden Punkt, Baunebenkosten oder ähnliches etwa.
Wenn dem nicht so ist, sollten Sie zunächst die Zahlung nicht leisten und darauf verweisen, dass Sie dem Bauingenieur keinen Auftrag erteilt haben, also zwischen diesem und Ihnen kein Vertragsverhältnis besteht. Ein solches muss nicht schriftlich sein, aber nach Ihren Angaben gab es ja nicht einmal einen mündlichen Kontakt. Oder haben Sie möglicherweise dem Bauträger Vollmacht für die Beauftragung im Vertrag erteilt ?
Er könnte sich dann allenfalls auf eine Geschäftsführung ohne Auftrag berufen, was aber dann von den Voraussetzungen her im Einzelfall zu prüfen wäre und von ihm darzulegen.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt
Rechtsanwältin
Antwort
vonRechtsanwältin Brigitte Draudt
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