Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie schreiben ,sie hätten die Kündigung der Mitgliedschaft angefordert. Ich gehe davon aus, dass Sie die Kündigung erklärt haben und eine Bestätigung angefordert haben.
In diesem Falle sollten Sie durchaus - zunächst selbst- versuchen, den Sachverhalt klarzustellen und auf die bereits erklärte Kündigung hinweisen. Sie können sich dabei ja ebenfalls auf die Antwortmail mit dem zitierten Betreff berufen. Unter Umständen können Sie auch einen Kompromiss erzielen.
Sollte sich eine außergerichtliche Lösung allerdings nicht erzielen lassen, so müssen Sie bedenken, dass Sie für die Erklärung und den Empfang der Kündigung beweispflichtig sind. Auf einen Rechtsstreit sollten man es daher meines Erachtens nicht ankommen lassen, sofern die Kündigungsmail nicht mehr zu beschaffen ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Sascha Steidel
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Fachanwalt für Familienrecht