Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich kann Ihnen die Firma eine Bestätigung der Zahlung zusenden. Sie kann aber nicht die Eigentumsverhältnisse klären und somit die Rechnung nur dem wahren Rechnungsempfänger (dann wohl Ihr Ex) zusenden.
Aber Sie machen hier einen Denkfehler, denn Sie müssen dies der Polizei als Entlastung darlegen und diese kann sich dann die Daten beschaffen. Sie müssen hier das quasi nicht selber vornehmen.
Es gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung, Ihnen muss also nachgewiesen werden, dass Sie die Tat begangen haben. Sie müssen aber der Polizei schon dabei "helfen", Entlastendes auch zu finden.
Ich denke, Sie sollten für das Strafverfahren unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, damit Sie hier wirklich keine Fehler machen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 18. Dezember 2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
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Tel: 04221-983945
Web: http://www.drseiter.de
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Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Strafrecht
Sehr geehrte Frau RAin Seiter,
vielen Dank für die Antwort. Ich habe sofort, als ich von der Anzeige erfahren habe, einen RA für Strafrecht beauftragt. Dieser hatte mich dann auch beruhigt, daß er dadurch, daß er sich als RA bei der Polizei gemeldet hat und Akteneinsicht verlangt hat, hier keine unangenehmen Besuche erfolgen werden. Deshalb war ich mehr als schockiert, als nun doch 4 Mann hoch bei mir aufgetaucht sind mit Durchsuchungsbeschluß und Beschlagnahmerecht.
Leider habe ich erst nach den Feiertagen einen neuen Termin bei meinem RA erhalten und die Sache beschäftigt mich natürlich nun.
Vielleicht habe ich mich auch etwas unklar ausgedrückt:
Die Rechnung, um die es geht, wegen der ich angefragt habe, hat nichts mit den Sachen zu tun, die nun mein Ex als unterschlagen angezeigt hat.
Vielmehr handelt es sich um Gegenstände, die ich wiederum bezahlt habe und die ich nun, da ich diese bezahlt habe, einfordern möchte. Der Polizist sagte mir, daß dadurch, dass mein Ex die Rechnung (und damit die eindeutige Identifizierung) und die Bezahlung der angezeigten Gegenstände vorlegen konnte, er wohl für die Polizei eindeutig der Eigentümer sei. Daraus habe ich gefolgert, daß beides notwendig ist: Nachweis eindeutig durch Rechnung, sowie Bezahlung. Leider kann ich den Brenner nicht eindeutig bezeichnen, ich weiß eben nur, daß dieser damals defekt war und ich dann für meinen Ex den Ersatz bezahlt habe - jedoch ging mich der Brenner nichts an, da dieser in seinem Haus ist, wo er und seine Ex-Frau (wir selbst waren nicht verheiratet) je zu 50% Eigentümer sind.
Kann ich somit dennoch diesen Brenner einfordern, auch wenn ich ihn nicht genau bezeichnen kann?
Vielen Dank!
Ihr Anwalt hat Recht, dass der Kontakt nunmehr nur noch über den Anwalt läuft, das hindert die Behörden jedoch nicht an der Möglichkeit, eine Durchsuchung vorzunehmen.
Allerdings wird bis zum Termin im Januar nunmehr nicht mehr viel passieren, Ihr Anwalt wird auf alle Fälle Akteneinsicht erhalten, die Anklageschrift folgt in der Regel danach.
Sie können den Brenner leider nur einfordern, wenn Sie den konkret bezeichnen können, da Sie in der Beweispflicht sind und bei einer möglichen Klage das konkret bezeichnen müssten.