Rechnung bezahlt, aber nicht Besteller
| 18.12.2016 13:36
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Zusammenfassung: Hausratsverfahren
Guten Tag,
mein Ex hat mich wegen Unterschlagung angezeigt, wegen Mobiliar, welches in 2004 angeschafft wurde. Wir waren zu dieser Zeit noch mehr oder weniger liiert, haben ein gemeinsames Kind, ich war bis 9/16 weiterhin Mieter seiner ETW.
Es handelt sich um Mobiliar, welches damals ersatzweise angeschafft wurde, das ursprüngliche wurde von mir bezahlt. Wir waren seit 1994 ein Paar und wohnten auch zusammen. Er zog 1994 damals zu mir in meine Wohnung, hatte nur wenig selbst eingebracht.
Ich habe nun zwar auf meinem Kontoauszug z.B. eine Überweisung an eine Firma wegen eines Brenners, lautend auf seinen Namen und mit Bestellnummer, aber keine Rechnung hierzu. Diese dürfte ggf. er haben, da es sich damals um eine Anschaffung für sein EFH, in welchem seine unterhaltsberechtigte Ex wohnte, handelte. Kann ich nun von der Firma (ich habe recherchiert, diese gibt es noch) ein Duplikat anfordern, auch wenn ich nicht der damalige Besteller, sondern nur der Bezahler war? Ich gehe davon aus, weil ich auf der Überweisung seinen Namen angegeben habe. Ich möchte hier natürlich im Gegenzug nun auch die von mir offensichtlich bezahlten Gegenstände, welche er in Besitz hat, einfordern.
Darf ich die Firma um ein Duplikat offiziell bitten?
Ich muß dazu sagen, daß aufgrund der Anzeige nun sogar eine Beschlagnahme durchgeführt wurde - er hat aber wohl nicht angegeben, daß wir zu diesem Zeitpunkt liiert waren, sondern hat sich nur offiziell als Vermieter ausgegeben, und ich als diebischer Mieter, der bei seinem Auszug Gegenstände des Vermieters mitgenommen hat. Ich möchte deshalb nun auch keine weiteren (strafrechtlich relevanten) Fehler machen.
Vielen Dank
Trifft nicht Ihr Problem?
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Rechnung
Eingrenzung vom Fragesteller
18.12.2016 | 18:48
Mir geht es in erster Linie darum, daß ich diese Rechnung "rechtlich korrekt" erhalten kann, weil ich dann u.a. die genauere Bezeichnung des Brenners habe, da ich die Herausgabe dieser Sache fordern möchte.
Ich habe hier bereits mehrmals die Rückzahlung des von mir verauslagten Betrags eingefordert, jedoch nie eine Reaktion meines Ex hierauf.
M.E. ist es dasselbe wie die von mir geforderten Sachen - hier hatte mir sein Anwalt nicht mal 48 Stunden Zeit gegeben, die Sachen in die Wohnung zurückzubringen. Die Bitte meines Anwalts, den Termin um ca. 1 Woche zwecks Stellungnahme zu verschieben, wurde ignoriert und erst als die Anzeige bereits erstattet war wurde meinem Anwalt von seinem Anwalt hierzu geschrieben: es wäre genug Zeit gewesen und eine Fristverlängerung nicht nötig gewesen.