Sehr geehrter Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes und aufgrund der von Ihnen mitgeteilten Informationen im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworte:
Nach dem Gesetz müssen Sie Ihren volljährigen Sohn nicht weiter bei sich wohnen lassen. Sie können ihn also auffordern, sich eine eigene Unterkunft zu suchen und bei Ihnen auszuziehen, notfalls, sollte er sich weigern, auch ein Hausverbot erteilen.
Wenn Ihr Sohn noch nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, werden Sie ihm Unterhalt zahlen müssen, solange er sich noch in einer berufsvorbereitenden Ausbildung befindet. Die Höhe des unterhaltsrechtlichen Bedarfs eines volljährigen Kindes mit eigenem Hausstand beträgt 640,00 EUR, nach den für Ihren Wohnort anwendbaren Süddeutschen Unterhaltsleitlinien. Eigenes Einkommen Ihres Sohnes würde auf diesen Betrag angerechnet werden.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen zur Zufriedenheit beantwortet habe und ich Ihnen eine erste Orientierung für das weitere Vorgehen geben konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Bartels
Rechtsanwalt, Hamburg