Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Da Sie Privatkäufer sind haben Sie folgende Rechte:
Sie haben gem. Paragraph 437 BGB das Recht auf Nacherfüllung,, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz. Sie hatten dem Verkäufer die Nachbesserung angeboten, die er auch erfüllt hat. Nun sind neue Schäden aufgetreten! Sie müssen also erneut Ihre Rechte geltend machen - am Besten schriftlich mit Fristsetzung. Zunächst müssen sie widerum vorrangig dem Verkäufer die Möglichkeit der Nachbesserung geben (Paragraph 323 iVm 440) - scheitert dies, können Sie die anderen Rechte geltend machen - s.O.!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen