Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Über die Fragefunktion auf "Frag-einen-Anwalt" können beigefügte Dokumente nicht übermittelt werden. Ich darf Sie daher bitten, den Enturf des Architektenvertrages direkt an mich per Fax oder E-Mail (s.u.) zu übermitteln.
Sobald dies erfolgt ist, werde ich den Vertrag prüfen und Ihnen das Ergebnis mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Neumann
Rechtsanwalt
Freiberger Str. 39
01067 Dresden
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F.:0351/33257002
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Antwort
vonRechtsanwalt C. Norbert Neumann
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