Sehr geehrter Fragesteller,
ich nehme Bezug auf unser soeben geführtes Telefonat. Bitte teilen Sie mir Ebay und Shophomepage mit.
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Diese Antwort ist vom 05.01.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Rückfrage vom Fragesteller
07.01.2009 | 13:51
Hallo,
hatte ihnen noch eine zweite Email geschickt. Werden Sie diese noch Bearbeiten?
MfG
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
07.01.2009 | 13:59
Schon geschehen ;-)