Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie müssen die vom Vermittler zu erfüllenden Bedingungen nur genau formulieren.
Nach dem geschilderten Sachverhalt gehe ich davon aus, dass es die 3.000 Euro nur bei einer Vollzeitstelle geben soll. Sie müssten dazu schreiben, was passieren soll, wenn der Psychotherapeut nur eine Teilzeitstelle annimmt. Soll dann keine Provision oder anteilige Provision gezahlt werden?
Dann muss in der Anzeige stehen, dass die 3.000 Euro nur gezahlt werden, wenn nach der Probezeit ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis als Vollzeitstelle mit dem Psychotherapeuten oder der Psychotherapeutin besteht.
Hier sollten Sie angeben, wie viele Wochenarbeitsstunden bei Psychotherapeuten als Vollzeitstelle gelten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
27. Januar 2022
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10:22
Antwort
vonRechtsanwalt Bernhard Müller
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