Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Zweifelhaft ist bereits, ob die Abstimmung über die auf die Tagesordnung gesetzten Punkte fehlerhaft ist.
In den meisten Fällen erfolgt die Abstimmung im Rahmen einer Eigentümerversammlung dergestalt, dass der Verwalter das Thema, über das abgestimmt werden soll, benennt und dann der Reihe nach fragt, ob Gegenstimmen und Enthaltungen vorliegen. Gibt es keine Gegenstimmen und gegebenenfalls auch keine Enthaltungen, ist der Beschluss angenommen, ohne dass es einer gesonderten Auszählung der Miteigentümer, die mit Ja stimmen, bedürfte.
So verhält es sich bei Top 1: Es gab weder eine Nein-Stimme noch eine Enthaltung mit der Folge, dass die Eigentümergemeinschaft im Rahmen der Eigentümerversammlung, sofern Beschlussfähigkeit bestand, mit Ja gestimmt hat.
Bezüglich Top 2 (Dachsanierung) gilt das in gleicher Weise. Wie Enthaltungen zu werten sind, ist gegebenenfalls aus der Teilungserklärung zu entnehmen. Enthaltungen werden vielfach als Zustimmung angesehen.
2.
Es kommt also nicht darauf an, dass die Ja-Stimmen ausgezählt werden. Erforderlich wäre das nur, wenn bei einer Vielzahl von Miteigentümern nicht sofort ersichtlich wäre, in welchem Verhältnis Ja– und Nein-Stimmen sowie Enthaltungen zueinander stehen.
3.
Soweit Sie die Vollmachten ansprechen, die Miteigentümer dem Hausverwalter erteilt hatten, gehe ich davon aus, dass die Vollmachten die Anweisung enthielten, mit Nein zu stimmen. Insoweit hat die Hausverwaltung Recht, wenn sie feststellt, dass diese durch Vollmacht vertretenen Stimmen überstimmt seien.
D.h., aufgrund der Sachverhaltsschilderung sehe ich keine Anhaltspunkte, dass das Protokoll unrichtig sei und insbesondere auch keine Anhaltspunkte, dass keine ordnungsgemäßen Beschlüsse gefasst worden seien.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab, Rechtsanwalt