Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.
Sie haben den Einsatz Ihrer Frage auf das Mindestgebot reduziert, wshalb ich mich auf das wesentliche Beschränken werde. Dies bitte ich Sie bei einer etwaigen Bewertung zu berücksichtigen.
Grundsätzlich haben Sie im Rahmen eines Arzthaftungsprozesses dann Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn im Rahmen der Behandlung eine Pflichtverletzung beruhend auf dem Behandlungsvertrag begangen wurde, und Ihnen daraus resultierend ein Schaden (weitere Schmerzen, Einschränkungen Beruf/Alltag) entstaden ist.
Ihre Schilderung zu Grunde gelegt spricht hier einiges dafür, dass Sie eine Forderung geltend machen können und diese auch durchsetzen werden.
Ich rate Ihnen, hier einen Anwalt zu beauftragen. Dieser wird die Patientenakte mit den dazugehörigen Dokumentationen des Ablaufs anfordern. Zusätzlich wird er sich bemühen, über Ihre Krankenkasse den sog. medizinischen Dienst einzuschalten. Dieser würde (für Sie kostenlos) ein Gutachten erstellen lassen um einen Haftungsgrund herauszuarbeiten.
Anhand dieses Gutachtens und der Prüfung der Unterlagen kann man dann an das Krankenhaus herantreten, um die Forderung geltend zu machen.
Wie hoch dieser Anspruch sein kann/wird, lässt sich ohne persönlichen Kontakt von hier aus nicht beziffern.
Fakt ist, sollte hier eine fehlerhafte Behandlung vorliegen, so haftet der Verursacher (bzw. seine Versicherung) auch für etwaige Folgeschäden die auf dieser Behandlung resultieren.
Sie können sich gerne für eine weitere Bearbeitung Ihres Falles an unsere Kanzlei wenden. Die Entfernung (Kanzlei/Wohnort) spielt dafür keine Rolle.
Die Kontaktdaten können Sie meinem Profil entnehmen.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen hinsichtlich einer ersten Einschätzung weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Philipp Wendel