Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die ich wie folgt anworten möchte:
Die beschrieben Situation wurde nicht von Ihnen verschuldet. Sie sollten schon wegen der Höhe der Forderung einen Rechtsanwalt konsultieren, der die Forderung von T-Online zurückweist.
Diese Forderung ist nämlich nicht berechtigt. Voraussetzung dafür, daß T-Online ihre Gebühren nach dem Volumentarif abrechnen darf, wäre eine entsprechende Vertragsänderung, mit der Sie die Umstellung auf einen Volumentarif veranlasst haben. Eine Vertragsänderung setzt aber einen entsprechend ausgerichteten rechtsgeschäftlichen Willen beider Vertragspartner voraus. Wie jeder Vertrag wären auch für die Vereinbarung eines Volumentarifs ein entsprechender Antrag und eine entsprechende Annahmeerklärung notwendig, also einen Auftrag auf Einrichtung des Volumentarifs und eine entsprechende Auftragsbestätigung.
Sie haben aber keinen Auftrag auf Einrichtung eines Volumentarifs erteilt. Einen Auftrag, den Sie nicht erteilt haben, wird Ihnen T-Online auch nicht nachweisen können. Ebensowenig hat T-Online Ihren angeblichen Auftrag angenommen. Eine Auftragsbestätigung haben Sie deshalb auch nicht erhalten. Auch diese wird T-Online also nicht nachweisen können.
Da T-Online dies offenbar nicht einsieht, weil die sachbearbeitenden Mitarbeiter offensichtlich weder tatsächlich noch rechtlich korrekt unterrichtet sind, sollten Sie daher die Forderung auf jeden Fall anwaltlich zurückweisen lassen. Selbstverständlich bin auch ich gerne zur Vertretung Ihrer Interessen bereit. Das beschriebene Vergleichsangebot von T-Online halte ich für unseriös und indiskutabel. Von einer stärkeren Wortwahl möchte ich an dieser Stelle absehen.
Da T-Online trotz Ihres berechtigten Einwandes weiterhin nicht von der Forderung ablassen will, und sich mit der Geltendmachung der unberechtigten Forderung vertragswidrig verhält, sollten die Kosten der anwaltlichen Beauftragung als Kosten der berechtigten Rechtsverfolgung auch als Schadensersatz zu Lasten der Gegenseite gehen.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Auskunft geholfen zu haben und stehe für Rückfragen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
A. Schwartmann
--
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Schwerinstr. 37-39, 50733 Köln
Tel.: 0221-7787630 / Fax: 0221-7787629
www.rechtsanwalt.andreas-schwartmann.de