Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Probleme kann es erst dann geben, wenn die sog. 3-Obejkt-Grenze überschritten wird uns es Anlass zu der Vermutung gibt, dass gewerblicher Grundstückshandel vorliegt. Auch hier gilt dann aber zusätzlich noch die 10-Jahres-Grenze des § 23 EStG.
Soweit nach Ihrer Schilderung die übrigen Voraussetzungen für eine Steuerfreiheit vorliegen müssen Sie sich keine Sorgen machen, auch wenn direkt 2 Objekte verkauft werden und der Gewinn relativ hoch ist.
Ich hoffe Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und wünschen Ihnen noch einen schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen,
RA Fabian Fricke
Antwort
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