Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Die Bank 2 wird die Daten zu dem früheren Engagement weiterhin gespeichert haben. In der Regel werden die Daten für die Dauer von 10 Jahren gerechnet ab einem erledigenden Ereignis gespeichert. D.h. erfolgte im Jahr 2010 die Restschuldbefreiung werden die Daten hierzu noch bis mindestens 2020 gespeichert werden. Dies erfolgt aus steuerlichen Gründen, da entsprechende Beleg und Daten für die Dauer von 10 Jahren (teilweise auch 14 Jahren) aufbewahrt werden müssen. Insoweit kann hier der Grund für die Darlehensablehnung liegen.
2. Eine Mitteilung an Bank 1 erfolgt aber nicht. Bank 2 ist weder berechtigt noch verpflichtet etwaige Daten an Bank 1 weiterzugeben. Die Kreditanfrage ist bei der Bank 2 wird für 2 Wochen in der Schufaauskunft sichtbar. Danach wird die Kreditanfrage gelöscht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen