Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich gibt es hier leider keine Möglichkeit, rechtlich einen Schonbetrag zu beantragen - das ist leider nicht vorgesehen.
Nur ggf. mit ganz viel Argumentationen und guten Attesten, dass der unerfüllte Wunsch sie krank macht, wäre eine kleine Möglichkeit gegeben - beachten Sie aber, dass auch dies Anzahlmässig begrenzt ist (da sie ja schon mehrere erfolglose Versuche hatte).
ABER, in Rheinland-Pfalz kann seit letztem Jahr beim Land ein Zuschuss beantragt werden.
https://mastd.rlp.de/de/service/presse/detail/news/News/detail/foerderung-von-kinderwunschbehandlungen-in-rheinland-pfalz-beginnt-am-1-maerz-2021/
Damit wäre ihr glaube ich geholfen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
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Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht