Sehr geehrte Ratsuchende,
sofern die Bank trotz eröffneter Insolvenz pfänden will, obwohl dieses nach der InsO unzulässig ist, sollten Sie von der beabsichtigten Vollstreckung das Insolvenzgericht (das Ihnen ja bekannt ist) informieren.
Dieses informiert in den meisten Fällen dann die Gläubiger automatisch, so dass es zu einer Pfändung (die nach Ihrer Darstellung ja auch ins Leere gehen wird) dann in der Regel gar nicht kommen wird.
Dass der Arbeitgeber aber ständig in Unkenntnis Ihrer Insolvenz bleiben wird, werden Sie kaum schaffen, da die Insolvenzmitteilungen sogar im Internet veröffentlicht sind und von jederman eingesehen werden können.
Dass also die Insolvenz öffentlich und damit auch ev. dem Arbeitgeber bekannt wird, werden Sie nicht vermeiden können.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle