Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ist gehe davon aus, dass Sie Ihren privaten PKW für Ihren Minijob nicht benötigen und diesen nur für die Fahrten zur Arbeit nutzen. Dies vorausgesetzt ist auch das Parken der PKW an der Arbeitsstelle dem privaten Bereich zu zuordnen. Der PKW ist nicht als Arbeitsmittel o.ä. anzusehen. Ferner steht es Ihnen auch frei, das Verkehrsmittel, mit dem Sie zur Arbeit gelangen, selbst zu wählen.
Aus diesem Grund müsste Ihre Privathaftpflichtversicherung im Rahmen der zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen Ersatz für den abhanden gekommen Schlüsseld leisten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Doering