Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Grundsätzlich besteht nach der wohl herrschenden Meinung kein rechtlicher Anspruch auf Löschung eigener Beiträge. Insbesondere unterliegen diese nicht einen urheberrechtlichen Anspruch (AG Ratingen, Urteil vom 29.06.2011, Az.: 8 C 486/10
).
Daher sehe ich derzeit leider keine großen Erfolgsaussichten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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Diese Antwort ist vom 24.10.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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