Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Sie sollten die Behauptungen ihres Bekannten entschieden bestreiten und auch jegliche Ansprüche entschieden von sich weisen. Sie haben zunächst keinen Vertrag mit ihrem Bekannten geschlossen. Es handelt sich hier eher um ein Gefälligkeitsverhältniss, da gar kein Rechtsbindungswillen bei ihnen vorlag. Demnach muss ihr Bekannter seine Behauptungen beweisen und hat allenfalls Ansprüche aus Deliktsrecht. Das wird erfahrungsgemäß sehr schwierig bis unmöglich. Im äußersten Falle müsste ein kostspieliger Sachverständiger den Wagen begutachten. Dieser würde ihre Angaben aller Wahrscheinlichkeit nach bestätigen. Sie sind demnach in einer komfortablen Situation. Bestreiten sie die Behauptungen ihres Bekannten und lehnen sie jegliche Ansprüche ab. Erklären sie ruhig, dass es sich um eine bloße Gefälligkeit gehandelt hat und das sie mit dem Motorschaden absolut nichts zu tun haben.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und bedanke mich für das mir entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Hellmich
Antwort
vonRechtsanwalt Sascha Hellmich, Dipl.-Jur.
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Hallo
Erst einmal vielen Dank für die schnelle Rückmeldung
Weiter hat er mir immer wieder Geld angeboten für die Reparatur
Habe aber dies immer wieder abgelehnt irgendwann wurde er so aufdringlich - Du hast doch Stromkosten und Zeit investiert sag mir doch was es ungefähr kostet - sagte ich ihm wenn er will gib mir Betrag xxx aber trotzdem habe ich kein geld genommen und es war mir auch unangenehm ihm überhaupt irgend ein Betrag zu nennen
Kann mir dies nun negativ ausgelegt werden
Danke und Gruß
Ganz im Gegenteil. Es belegt, dass es sich für sie immer nur um einen Freundschaftsdienst bzw. eine Gefälligkeit gehandelt hat. Sie wollten keinen Vertag schließen und verzichteten auf eine Gegenleistung. Bestreiten sie die Behauptungen und lehnen sie alle Ansprüche ab.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und bedanke mich für das mir entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Hellmich