Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihre Frage lässt sich ohne komplette Erfassung aller rechtlich relevanten Umstände nicht umfassend und konkret beantworten.
Fakt ist:
Ihnen gegenüber wurde eine sog. Restkostenzusicherung durch die private Krankenzusatzversicherung abgegeben.
Das heißt zunächst, dass neben Ihrer privaten Krankenversicherung die private Krankenzusatzversicherung für die anfallenden Kosten einstehen muss.
Fraglich bleibt, ob im Rahmen dieser Gespräche auch über etwaige Kosten gesprochen wurde, welche im Leistungskatalog der Zusatzversicherung "von vornherein" nicht enthalten sind.
Mangels Informationen vermag ich darüber keine Einschätzung abgeben zu können.
Ich rate Ihnen folgendes:
Fordern Sie schriftlich per Einwurfeinschreiben sowie unter Fristsetzung (14 Tage) die Zusatzversicherung auf, die restlichen Kosten zu übernehmen. Nennen Sie dabei die Ihnen bekannte Ansprechperson, welche Ihnen eine Abdeckung der Restkosten zugesichert hat.
Sollte die Versicherung sich weiterhin weigern, den offenen Betrag zu begleichen sollten Sie sich an einen mit dem Medizinrecht vertrauten Anwalt wenden, damit dieser eine Einschätzung der rechtlichrn Lage unter Sichtung aller relevanten Unterlagen abgegeben kann.
Beachten Sie bitte, dass das Hinzufügen und Weglassen von Informationen zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen kann.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen hinsichtlich einer ersten Einschätzung weitergeholfen.
Gerne steht Ihnen unsere Kanzlei für eine weitergehende Beratung oder Vertretung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
-Philipp Wendel-
Rechtsanwalt
Antwort
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