Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich verstehe Ihre Anfrage so, dass Sie mit den Privatdarlehen die Projektkosten bis zur erwarteten Auszahlung des Zuschusses vorfinanzieren wollen.
Selbstverständlich dürfen auch als gemeinnützig anerkannte Vereine zur Finanzierung ihrer (gemeinnützigen) Aufgaben Darlehen aufnehmen, sowohl bei Banken, als auch bei Privatpersonen.
Der Darlehensbetrag wird der Höhe nach nur durch die Fähigkeit des Vereines zur Zahlung von Zins und Tilgungsleistungen begrenzt, mit anderen Worten: was der Verein sich finanziell leisten kann. Ein Darlehen ist ja insoweit keine Einnahme, sondern bilanziell als Verbindlichkeit zu erfassen. Es sollte nur darauf geachtet werden, dass die Darlehen mit einer Zweckbindung versehen werden, also nur für das Projekt verwendet werden dürfen, nicht etwa zur Deckung sonstiger Ausgaben des Vereins.
Der Zinssatz steht grundsätzlich zu Ihrer freien Disposition, solange Sie ihn nicht sittenwidrig hoch ansetzen (was gemäß § 138 Abs. 1 BGB
zur Nichtigkeit der Darlehensverträge führen würde). Wenn Sie sich an den aktuellen Konditionen deutscher Banken für kurzlaufende Darlehen orientieren, sind Sie auf der sicheren Seite. Grundsätzlich wäre aber auch ein zinsloses Darlehen möglich, solange die Darlehensgeber das akzeptieren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 29.10.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Diese Antwort ist vom 29.10.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Rückfrage vom Fragesteller
31.10.2015 | 10:55
Sie schrieben:
Der Darlehensbetrag wird der Höhe nach nur durch die Fähigkeit des Vereines zur Zahlung von Zins und Tilgungsleistungen begrenzt, mit anderen Worten: was der Verein sich finanziell leisten kann.
Rückfrage:
Es spricht also nichts dagegen 40.000 Euro (Rückzahlung nach 18 Monaten) als Darlehen aufzunehmen, obwohl unsere Jahreseinnahmen nur bei 33.000 - 60.000 Euro lagen, da Zinsen und Tilgung als den eingeworbenen Fördermitteln bezahlt werden können?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
31.10.2015 | 22:28
Vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:
Wenn Sie sicher davon ausgehen, dass der Verein in der Lage sein wird, Zins und Tilgung zu bezahlen, kann der Verein ein solches Darlehen aufnehmen.