Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
In der Tat besteht die Möglichkeit, dass die Polizei aufgrund des Einsatzes bei Ihnen vor Ort eine Meldung an das zuständige Jugendamt macht. Dies hängt insbesondere davon ab, welche Angaben Sie bei der Polizei gemacht haben und welchen Eindruck die Beamten in Ihrem Haushalt erfahren haben. Das Jugendamt wird immer dann benachrichtigt, wenn die Besorgnis besteht, dass das Kindeswohl in irgendeiner Art und Weise gefährdet erscheint.
Sie müssen also damit rechnen, dass das Jugendamt zeitnah Kontakt mit Ihnen aufnimmt. Bitte verstehen Sie dies aber nicht ausschließlich als Bedrohung, sondern versuchen Sie, dies als Hilfe anzusehen. Aus meiner Sicht bedürfen Sie und Ihre Kinder nämlich tatsächlich dringender Hilfe. Wenn Sie eine derartige Angst vor Ihrem Ehemann haben, dass sie sich mit einem Messer bewaffnen, ist dies äußerst ernst zu nehmen. Vor diesem Hintergrund sollten Sie dringend Hilfe annehmen. Aufgabe des Jugendamtes ist es, das Beste für das Kindeswohl zu unternehmen. Dabei steht nicht im Vordergrund, dass Ihnen die Kinder weggenommen werden. Allerdings könnte sich in der Tat die Problematik ergeben, dass das Jugendamt das Kindeswohl so lange als gefährdet erachtet, wie Ihr Ehemann im selben Haushalt lebt. Sollte dies so festgestellt werden, wäre es nach dem, was Sie hier geschildert haben, leider auch nicht sehr abwegig.
Sollte sich also das Jugendamt bei Ihnen melden, sollten Sie versuchen, den Kontakt dorthin zu halten und die Probleme offen zu diskutieren. Im übrigen sollten Sie sich auch anderer Hilfe bedienen. Es gibt einige Organisationen, die Frauen mit Kindern helfen, die unter der Gewalt des Partners leiden. Sollte Ihr Ehemann erneut gewalttätig werden, bestünde auch die Möglichkeit, ihn polizeilich und sodann gerichtlich der gemeinsamen Wohnung zu verweisen. Im Falle eines erneuten Übergriffes sollten Sie sich dringend anwaltlicher Hilfe vor Ort bedienen.
Um Ihre Frage nochmals abschließend zu beantworten, besteht in der Tat die Wahrscheinlichkeit, dass sich das Jugendamt bei Ihnen meldet. Sie sollten dies in Ihrer Situation jedoch nicht als Bedrohung empfinden, sondern als Hilfsmaßnahme. Die Wegnahme der Kinder ist immer das letzte Mittel, das von niemandem gewollt ist. Wenn Sie hier mit dem Jugendamt kooperieren, ist von einer derartigen Maßnahme nicht auszugehen.
Ich wünsche Ihnen persönlich alles Gute und hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 10.03.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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