Sehr geehrte Fragestellerin,
unter Berücksichtigung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Nach der gesetzlichen Erbfolge würden Sie nach dem Tod Ihrer Schwiegereltern nicht erben. Erben würden der jeweils noch lebende Ehegatte, die beiden Geschwister Ihres Mannes und der Sohn Ihres Mannes aus erster Ehe.
Ein Pflichtteilsrecht stünde Ihnen als Schwiegertochter ebenfalls nicht zu.
Sofern Sie von Ihren Schwiegereltern demnach bisher nicht bedacht worden sind, (z.B. in einem Testament, Erbvertrag, Vermächtnis..) oder noch bedacht werden, würden Ihnen weder beim Tod Ihres Schwiegervaters, noch beim Tod Ihrer Schwiegermutter Erb- bzw. Pflichtteilsansprüche zustehen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser ersten Einschätzung weiterhelfen konnte und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Weckemann
Rechtsanwalt
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