Pflichtteilansprüche von Geschwister bei Schenkung einer Immobilie
05.11.2019 13:59
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Krueckemeyer
Im Jahr 2008 habe ich von meinen Eltern eine Wohnung notariell geschenkt bekommen. Die Wohnung wurde zum Zeitpunkt der Übertragung/Schenkung von meinen Eltern und meiner Familie (Frau u Kinder) gemeinsam bewohnt. Im Überlassungsvertrag (unter Besitz, Nutzen, Lasten) wurde vereinbart, dass meine Eltern auch nach Vollzug der Eigentumsumschreibung, das entgeltfreie Bewohnen des Vertragsobjektes gestattet wird. Eine dingliche Absicherung wurde nicht gewünscht. Es wurde auch eine Rückfallklausel im Vertrag vereinbart, dass meine Eltern berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und die Rückauflassung zu verlangen, wenn ich a) ohne schriftliche Zustimmung die Wohnung veräußere, vermiete oder belaste, b) Zwangsvollstreckung/Insolvenzverfahren c) vor meine Eltern versterben sollte. Zur Sicherung des bedingten Rückerwerbsanspruchs wurde zu Gunsten meiner Eltern (jedem einzeln) eine Rückauflassungsvormerkung gemäß
§ 883 BGB im Grundbuch eingetragen. Die Wohnung wird seit der Überlassung nur von mir und meiner Familie bewohnt. Meine Eltern sind damals ausgezogen.
Meine Frage:
Meines Wissens können meine Geschwister (2) keine Pflichteilansprüche geltend machen was dieser Wohnung angeht, da die Überlassung im Jahr 2008 stattgefunden hat und somit die gesetzliche 10jährige Frist nach dem
§ 2325 Abs. 3 BGB bereits abgelaufen ist. Sehe ich das richtig? Mit ist auch bekannt, dass es auch Ausnahmen gibt, wenn sich der Erblasser im Rahmen einer Schenkung Nutzungsrechte wie z.B. Nießbrauch oder Wohn.-und Nutzungsrecht vorbehält. Ein Nießbrauchrecht ist in unserem Vertrag nicht vereinbart, aber das oben erwähnte „entgeltfreie Bewohnen" dieser Wohnung. Ist das „entgeltfreie Bewohnen" auch ein Punkt von den Ausnahmen, wodurch die 10jährige Frist noch gar nicht zu laufen beginnt? Wenn Ja, wie schaut´s nach einer nachträglichen Löschung bzw. Verzichts meiner Eltern aus? Fängt dann die Frist zu laufen an? Muss dies notariell beglaubigt werden oder kann dies auch formlos zwischen meine Eltern und mich schriftlich vereinbart werden? Wenn das Verzicht notariell beglaubigt werden muss, wird das auch als Schenkung betrachtet und ist dadurch eine Schenkungssteuer fällig? Wird der Satz im Vertrag „entgeltfreies Bewohnen" als richtiges „Wohn- und Nutzungsrecht" rechtlich gesehen? Im Grundbuch ist nur, das Rückübertragungsrecht" eingetragen. Spiel es eine Rolle ob das Recht („entgeltfreies Bewohnen") im Grundbuch eingetragen ist oder nicht? Hat das „Rückübertragungsrecht" auf die 10jährige Frist einen Einfluss? Mir ist es wichtig zu wissen, ob meine Geschwister Pflichtteilansprüche aufgrund dieser Schenkung mir gegenüber geltend machen können? Und wenn ja, wie kann ich das umgehen solange meine Eltern leben?