Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich möchte Ihnen zunächst mein aufrichtiges Beileid aussprechen.
Lediglich Ihre Mutter hätte nunmehr einen Pflichtteilsanspruch gegenüber dem Großvater.
Dieser beträgt in Ihrem Fall 1/4 in den Nachlass, also das Vermögen Ihrer Großmutter.
Sie als Schlußerbin werden erst nach dem Tod des Großvaters Erbin des dann noch vorhandenen Vermögens.
Aufgrund des Berliner Testamentes wird Ihr Großvater zunächst Alleinerbe nach der Großmutter und kann dann bis zu seinem Ableben frei über den Nachlass verfügen, diesen also auch ggf. verbrauchen. Ihnen steht dann als Schlusserbin das zum Zeitpunkt des Todes des Großvaters vorhandene Vermögen zu.
Das Berliner Testament hat insoweit auch eine Bindungswirkung nach dem Tod der Großmutter, so dass der Großvater keine andere Verfügung von Todes wegen mehr vornehmen kann. Dies kann jedoch dann anders sein, wenn ihm dies ausdrücklich im Testament erlaubt worden ist.
Wenn Ihre Mutter nunmehr ihren Pflichtteil geltend macht, was durchaus nachvollziehbar wäre, schmälert natürlich der Pflichtteilsanspruch Ihrer Mutter Ihr späteres Erbe, denn Ihr Großvater wäre nun verpflichtet, 1/4 des Vermögens der Großmutter an Ihre Mutter auszuzahlen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier, Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 14.12.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Fachanwalt für Familienrecht