Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ihr Halbbruder hat mit der Adoption als Kind die Rechtsstellung eines leiblichen Kindes erhalten. Dies hat zur Folge, dass er, genau wie ein leibliches Kind, Ihrer Mutter unterhaltspflichtig ist. Somit kann das Sozialamt ggf. auf Ihren Halbbruder zurückgreifen. Eine Rückgängigmachung der Adoption ist leider nicht möglich.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen, auch wenn die Auskunft nicht positiv ist, zumindest eine Orientierungshilfe geben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)