Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Die Beantragung eines Pflegegrades ist formlos möglich. Das bedeutet, dass dieser schriftlich, per E-Mail oder auch telefonisch erfolgen kann. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich.
Von einer Antragstellung „im Auftrag" würde ich abraten. Entweder sind Sie von Ihrer Mutter bevollmächtigt (was zumindest mündlich offenbar geschehen ist), einen Antrag zu stellen, dann können Sie dies in Vollmacht Ihrer Mutter tun. Hier besteht allerdings ggf. die Gefahr, dass die Pflegekasse dass Vorliegen der Vollmacht bezweifelt und Sie dann für die Wirksamkeit eine schriftliche Vollmacht nachreichen müssen etc.. Sollten Sie eine schriftliche Vollmacht von Ihrer Mutter haben, könnten Sie natürlich problemlos den Antrag „Namens und in Vollmacht" ihrer Mutter stellen, dann am besten unter direkter Beifügung der Vollmacht.
Da ich aufgrund Ihrer Frage nicht vom Vorliegen einer schriftlichen Vollmacht ausgehe, würde ich empfehlen, den Antrag durch Ihre Mutter selbst stellen zu lassen, d.h. Sie übernehmen nur das Schreiben der E-Mail und das Absenden, tatsächlich kommt die E-Mail aber von Ihrer Mutter.
Das würde dann in etwa so aussehen:
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Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung / Einstufung Pflegegrad
Versicherungsnehmer:
Versichertennummer:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich Leistungen aus der Pflegeversicherung und die Einstufung in einen Pflegegrad.
Ich bitte um Zusendung der benötigten Antragsunterlagen und kurzfristige Begutachtung zur Feststellung des Pflegegrades.
Mit freundlichen Grüßen
Name Versicherungsnehmer
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Sie sollten dann kurzfristig die entsprechenden Unterlagen von der Pflegekasse erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
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