Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wahrscheinlich ist der Pferdekauf bereits gelaufen.
Ich möchte jedoch hier davor warnen, eine Formulierung zu verwenden, die die Garantie ausschließt. Durch diese falsche Formulierung könnte der Vertrag insgesamt nichtig sein, da man die Garantie nie ausschließen kann, sondern nur die Gewährleistung (Nr. 5).
6. Zudem ist fraglich, warum Sie die Gewährleistung unter dem Punkt Verjährung ausschließen.
Egal, wo Sie diesen Vertrag herhaben, den können Sie so nicht schließen.
Da Pferde viel kosten, gehen Sie schnell zu einem Anwalt und lassen einen vernünftigen Vertrag aufstellen.
Dies ist über dieses Portal so nicht möglich, da hier nur eine Einschätzung möglich ist, die Sie nun erhalten haben.
Mehr auch dazu hier: https://www.youtube.com/watch?v=7iYkWzdpVoI
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen